Um die Klimakatastrophe zu verhindern, muss sich der Umgang mit Mooren grundlegend verändern. Entwässerte Moore sind enorme Treibhausgasquellen und 95% aller Moore in Deutschland sind fatalerweise trockengelegt. Für eine klimagerechte Moornutzung braucht es ein fundamentales Umdenken in der Gesellschaft; bei Flächeneigentümer:innen, Landnutzer:innen, Verbraucher:innen und politischen Entscheidungsträger:innen. Zur Einhaltung des 1,5°C-Ziels des Pariser Klimaschutzabkommens müssen alle Emissionen aus entwässerten Mooren gestoppt werden. Daher müssen schnellstmöglich umfassende Maßnahmen zur Wiedervernässung aller Moore umgesetzt werden. Die hierfür notwendigen Schritte muss die Politik jetzt einleiten; auf Bundesebene ebenso wie in den moorreichen Bundesländern und Kommunen. Beim Übergang von einer entwässerungsbasierten hin zu einer nassen Moornutzung dürfen weder soziale Aspekte noch der Biodiversitätsschutz vernachlässigt werden.

Wir setzen uns für globale Klimagerechtigkeit ein. Und Moorschutz ist Klimaschutz. Um unsere Verantwortung in Deutschland und Europa zu erfüllen, müssen die Treibhausgasemissionen aller Sektoren effektiv reduziert werden. Die Bundesregierung muss das wichtige Potential der Moorwiedervernässung als naturbasierte Lösung zur Bewältigung von Klima- und Biodiversitätskrise angemessen anerkennen und nutzen. Es müssen endlich verbindliche Regelungen getroffen werden, um alle menschengemachten Treibhausgasemissionen aus Moorböden zu reduzieren und bis spätestens zum Jahr 2035 weitgehend zu verhindern [1]. Dabei müssen sämtliche verfügbare Maßnahmen, ökonomische Anreize ebenso wie ordnungs- und planungsrechtliche Instrumente, zum Einsatz kommen. Die bisherigen Ankündigungen zum Moorschutz sind viel zu ambitionslos und der alleinige Fokus auf Freiwilligkeit völlig unzureichend, um den Landnutzungssektor auf 1,5°C-Kurs zu bringen.

Die moorreichen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Niedersachen und Bayern müssen ihre Landesgesetzgebung und Förderprogramme für einen echten Moor-Klimaschutz anpassen. Neben klaren Zielvorgaben und effektiven Instrumenten zur schrittweisen Wiedervernässung aller Moore müssen ausreichend Finanzmittel bereitgestellt werden, um klimaverträgliche Moornutzungspraktiken zu fördern und innovative Landwirt:innen zu unterstützen. Möglichen Landnutzungskonflikten sollte rechtzeitig durch entsprechende Instrumente und Konfliktlösungsstrategien, wie z.B. Informationskampagnen begegnet werden.

Die öffentliche Hand hat eine Vorreiterrolle. Öffentlichen Landeigentümer:innen kommt beim Klima- und Biodiversitätsschutz eine besondere Verantwortung zu, denn sie verwalten unsere gemeinsamen Ressourcen. Viele entwässerte Moorflächen befinden sich im Eigentum von Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Bundesländer, Kommunen, aber auch Universitäten und Kirchen müssen mit einer umweltverträglichen und zukunftsweisenden Nutzung der Moorflächen beispielhaft vorangehen.


[1] Die Jahreszahl 2035 ergibt sich aus dem restlichen deutschen CO2-Budget nach dem Budgetansatz des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU). Die Pro-Kopf-Emissionen sollten weltweit gleich verteilt werden und Deutschland keinen überproportionalen Anteil beanspruchen.

Forderungen des MoorBündnis:

  • eine Moornutzung, die im Einklang mit dem 1,5°-Ziel des Pariser Abkommens steht

–> die schnellstmögliche Wiedervernässung aller entwässerten Moorflächen in der Bundesrepublik Deutschland bis spätestens 2035

–> verbindliche Regelungen der moorreichen Bundesländer zur Wiedervernässung ihrer Moorböden entsprechend des 1,5°-Ziels

–> die schnellstmögliche Wiedervernässung aller entwässerten Moorflächen der öffentlichen Hand bis spätestens zum Jahr 2030

  • gesetzliche Verankerung der Wiedervernässung aller Moore und einen effektiven Instrumentenmix: inklusive regulativer, ökonomischer und kooperativer Instrumente

  • verbindliche Regelungen zum Moormanagement mit konkreten, zeitlich und räumlich definierten Wiedervernässungs- und Emissionsreduktionszielen unter Verwendung von Best-Practice Vorgaben

  • institutionelle und finanzielle Stärkung des Moorschutzes auf Bundesebene, in den Bundesländern und Kommunen

  • die Berücksichtigung des Moorschutzes und zukünftiger Wiedervernässungen bei allen Infrastruktur- und Bauplanungen

  • die Entwicklung einer positiven „Moor-Kultur“ durch Maßnahmen zur Bewusstseins- und Umweltbildung

  • die umfassende Unterstützung von Nutzungsoptionen für nasse Moore (Paludikulturen) und den Abbau von Hemmnissen

  • die Förderung lokaler Wertschöpfungsketten für Biomasse aus bewirtschafteten nassen Mooren und Produkte aus Paludikultur

  • den Dialog mit Landwirt*innen und Weiterbildung zu Moorklimawirt*innen zu initiieren und auszubauen